Förderverfahren
Mit den Änderungen ab 01.05.2026 wird das Programm Aktion Grün weiterentwickelt. Diese Weiterentwicklung beinhaltet die Einführung von einem Antragszeitraum, Förderschwerpunkte für Kommunen und Vereine sowie eine entsprechende Bestenauslese von Projekten durch eine Bewertung der zuständigen Bewilligungsbehörden. Daneben werden Kommunen Beispiel-Projektskizzen für Anträge zum passenden Förderschwerpunkt unter dem Reiter „Förderschwerpunkte für Kommunen“ bereitgestellt.
Einordnung: Projekte von landesweiter Bedeutung und Interesse
Projekte von landesweiter Bedeutung und Interesse sind von der Festsetzung der genannten Förderschwerpunkte ausgenommen. Die Förderschwerpunkte richtet sich insbesondere an Initiativen von Kommunen sowie an lokale und regionale Vereins-/Verbandsinitiativen.
Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Einschätzung der landesweiten Bedeutung und Interesse Ihres Projekts haben, wenden Sie sich bitte an aktiongruen(at)mkuem.rlp.de
Zuständige Stellen
Bitte senden Sie Ihren Förderantrag (Antragsformulare und Anlagen stehen zum Herunterladen bereit) an die für Sie zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD).
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord
Obere Naturschutzbehörde
Stresemannstr. 3-5
56068 Koblenz
E-Mail: aktiongruen(at)sgdnord.rlp.de
oder
Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: aktiongruen(at)sgdsued.rlp.de
Antragszeitraum (gültig ab dem 01.05.2026)
Anträge können jährlich im Zeitraum vom 1. Mai bis 30. Juni bei den zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGDen) eingereicht werden. Anträge, welche außerhalb des Antragszeitraums gestellt werden, können erst zur nächsten Antragsphase geprüft und bewertet werden.
Antragsformulare
Für Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Projektförderung verwenden Sie nachfolgenden Antragsvordruck:
Antrag auf allgemeine Projektförderung herunterladen
Förderschwerpunkte für Kommunen und Vereine
Bitte beachten Sie die zweijährig wechselnden Förderschwerpunkte für die Antragsjahre. Sobald eine Änderung der Förderschwerpunkte ansteht, werden Sie frühzeitig über die öffentlichen Auftritte der zuständigen Behörden sowie über entsprechende Fachverteiler und Fachgremien informiert. Sofern Sie die Aufnahme in einen Fachverteiler wünschen, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektionen.
Anlagen für kommunale Antragsteller
Sie sind ein kommunaler Maßnahmenträger, dann fügen Sie dem Antrag auf allgemeine Projektförderung bitte folgende Anlage bei.
Erklärung zur Sicherung der Eigenleistung und Folgekosten herunterladen
Steht der Antrag im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, sind zwei weitere Anlagen einzureichen.
Übersicht Haushalts- und Finanzlage herunterladen
Kommunalaufsichtliche Stellungnahme herunterladen
Fördergrundsätze und Förderrichtlinien
Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege
Für Maßnahmen des Landesprogramms Aktion Grün wird die am 1. September 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität „Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege)“ zugrunde gelegt.
Fördergrundsätze Naturschutz und Landschaftspflege herunterladen
Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns
Für Maßnahmen zur Verbesserung der biologischen Vielfalt, des Klimaschutzes und der Lebensqualität in den Kommunen bietet die am 6. Juli 2022 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen des Stadt- und Dorfgrüns und damit der Verbesserung der grünen Infrastruktur im urbanen Bereich.